Zur eidgenössischen Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe am 8. März
Dass verheiratete Paare heute gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt sind, ist hinlänglich bekannt. Die sogenannte Heiratsstrafe gehört deshalb abgeschafft. Aber sicher nicht mit dem System der Individualbesteuerung, wie es jetzt zur Abstimmung kommt. Ehepaare wären künftig gezwungen, zwei Steuererklärungen, statt nur eine auszufüllen. Für die Verarbeitung der 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen müssten die Kantone und Gemeinden Tausende neue Steuerbeamte einstellen. Gleichzeitig bräuchte es neue rechtliche Grundlagen bezüglich Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung. Was für ein administrativer und finanzieller Aufwand! Und wer hat’s erfunden? Die selbst ernannte Bürokratieabbau-Partei FDP! Das schlägt dem Fass den Boden aus!
Hans Aregger, Bauunternehmer, Buttisholz
