Interpellation betreffend Umsetzung der «Individualbesteuerung» im Kanton Zug nach der eidgenössischen Abstimmung vom 8.3.2026

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk die Individualbesteuerung mit 54,3% angenommen. Der Kanton Zug hat sich – in deutlichem Kontrast zum nationalen Ergebnis – gegen diese Vorlage ausgesprochen. 10 von 11 Gemeinden sagten Nein, die Stadt Zug knapp Ja. Der Wählerwille im Kanton Zug ist damit mit einem Nein von 54,4% unmissverständlich: Die Zugerinnen und Zuger fürchten zu Recht zusätzliche Bürokratie, eine Verschärfung der Steuerprogression und eine unnötige Belastung junger Familien. Obwohl die Einführung auf Bundesebene obligatorisch ist, liegt die Ausgestaltung der kantonalen Steuergesetze in unserer Hoheit als Kantonsrat. Der Regierungsrat ist nun in der Pflicht, den Spielraum der kantonalen Kompetenz maximal auszuschöpfen, um den Volkswillen aus dem Kanton Zug bestmöglich zu respektieren.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Handlungsspielraum: Welchen konkreten Handlungsspielraum hat der Kanton Zug bei der Revision des Zuger Steuergesetzes? Welche Parameter (z. B. Kinderbetreuungskosten-Abzug) können innerhalb der kantonalen Kompetenz so optimiert werden, dass die negativen Auswirkungen für Zuger Ehepaare (insbesondere Familien und Einzelpersonen mit Kindern) minimiert werden?

2. Zeitplan: In welchem zeitlichen Rahmen muss der Regierungsrat die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorlegen, damit die Fristen des Bundes eingehalten sind?

3. Standortattraktivität: Wie plant der Regierungsrat die Umsetzung auszugestalten, damit die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zug im interkantonalen Vergleich nicht leidet? Welche Strategie verfolgt die Regierung, um Zug weiterhin als steuerlich attraktivsten Kanton zu positionieren?

4. Bürokratie und Kosten: Mit welchen Mehrkosten rechnet der Regierungsrat im administrativen Bereich (IT-Anpassungen, Prozess-Umstrukturierungen, etc.) sowie in personeller Hinsicht in der Steuerverwaltung? Welche Massnahmen plant die Regierung, um den administrativen Mehraufwand für die Steuerpflichtigen auf ein absolutes Minimum zu beschränken?

5. Respektierung des Volkswillens: Ist der Regierungsrat bereit, bei der Ausarbeitung des Umsetzungsvorschlags explizit Massnahmen zu prüfen, die dem abgelehnten Volkswillen im Kanton Zug Rechnung tragen (z.B. durch kompensatorische Entlastungen oder grosszügigeren kantonale Abzüge bei den Familien), um die Attraktivität des Standorts Zug trotz der Bundesvorgabe zu sichern?

6. Kommunikation: Wie gedenkt der Regierungsrat, die Bevölkerung über die künftigen Änderungen zu informieren, um die Verunsicherung zu minimieren, die durch das komplexe neue System zwangsläufig entstehen werden?

Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen und weiterer zielführenden Informationen bezüglich der Individualbesteuerung im Kanton Zug und verbleiben

Mit freundlichen Grüssen
Namens der Interpellanten
Philip C. Brunner, Kantonsrat, SVP, Zug