Betreffend der Individualbesteuerung votiere ich mit einem Nein, lieber keinen indirekten Gegenvorschlag (Individualbesteuerung), als einen schlechten, zugunsten einer besseren Lösung für Verheiratete. Insbesondere bei Familien mit vorschulpflichtigen Kindern können und wollen Ehepartner ihre Verantwortung gegenüber ihren gemeinsamen Kindern eingehen und keine hohe Arbeitspensen leisten. Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden bei tieferen Pensen die steuerlichen Abzüge kannibalisiert. Diverse Beispiele von Steuerrechnern zeigen zur Individualbesteuerung für Familien kontraproduktive, sprich höhere Erhebungen. Erst wenn beide Ehepartner ein hohes Arbeitspensum leisten, wird die Individualbesteuerung punkten.

Die Befürworter argumentieren mit der Individualbesteuerung für einen Anreiz, dass insbesondere Frauen rasch und bald in einem höheren Pensum zur Arbeit zurückkehren würden. Dafür gibt es andere Hebel wie das von der Mitte eingebrachte und im Kantonsrat beschlossene Gesetz für die familienergänzende Betreuung im Vorschulalter und im Schulalter. Oder mein seit über einem Jahr hängiges und überwiesenes Postulat, welches beim Regierungsrat in unbekanntem Bearbeitungsstatus liegt, zugunsten einer Skalierung der Mietzinsbeiträge von preisgünstigen Wohnungen als Anreiz für eine verstärkte berufliche Rückkehr der Ehepartner, ohne die Verbilligungen ganz zu verlieren.

Patrick Röösli, Kantonsrat Die Mitte, Zug