Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft! Dies lässt sich auf verschiedene Arten umsetzen. Eine der schlechtesten kommt am 8. März zur Abstimmung. Auf Bundesebene würden im Wesentlichen die wohlhabendsten Ehepaare mit gleichmässig verteilten Einkommen profitieren. Umgekehrt schröpft man Einverdiener-Ehepaare und Zweiverdiener-Ehepaare mit einem Haupterwerbseinkommen und einem geringen Zweiteinkommen zum Teil massiv stärker. Diese Ungleichbehandlung verschärft die Heiratsstrafe hauptsächlich für Haushalte, die aus einem Ehepaar mit Kindern bestehen und in denen ein Elternteil den grössten Teil der Familienaufgaben oder der gemeinnützigen Arbeit für die Gesellschaft ohne Lohn wahrnimmt. Zudem müssten diese neu zwei Steuererklärungen ausfüllen.
Der behauptete positive Effekt auf die Beschäftigung dürfte sich hauptsächlich auf die Steuerverwaltungen beschränken: Die Zuger Steuerverwaltung rechnet mit 38 Prozent mehr Steuererklärungen von natürlichen Personen und einem personellen Mehrbedarf von 12 bis 14 Stelleneinheiten. Für nichts! Gerade Zug hat wie andere Kantone die Heiratsstrafe innerhalb des bestehenden Systems auf kantonaler Ebene längst abgeschafft. Kein Wunder lehnen die Kantonsregierungen die Individualbesteuerung ab.
Ja, das Bundesgericht forderte bereits 1984 die Abschaffung der Heiratsstrafe. Allerdings warnte es vor neuen Ungerechtigkeiten, die zu vermeiden seien: Die Befürworter der Individualbesteuerung übersehen, dass die getrennte Besteuerung als solche höchstens teilweise, nämlich für Zweiverdiener-Paare, einigermassen hilfreich wäre, dabei aber eine stossende Ungleichheit zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Paaren schaffen könnte. … Für die Einverdiener-Ehe bringt also die Individualbesteuerung – bei einem Einheitstarif – die verfassungsrechtlich gebotene Entlastung nicht.
Die Heiratsstrafe muss abgeschafft werden, aber mit einer intelligenten Vorlage und einem Nein am 8. März.
Thomas Lötscher, alt Kantonsrat FDP, Neuheim
