Ein Steuersystem für das aktuelle Jahrhundert oder eins, das neue Ungerechtigkeiten schafft?
Mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen, statt die seit Jahrzehnten bestehende Heiratsstrafe endlich abzuschaffen. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden durch den Systemwechsel bestraft, während gut verdienende Doppelverdiener profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder solche mit Einkommen, welche sich stark unterscheiden, müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen. Neu müssten zwei Steuererklärungen pro Ehepaar ausgefüllt werden, was zu 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen führt. Dies verursacht erheblichen administrativen Mehraufwand und hohe Kosten für zusätzlich benötigtes Verwaltungspersonal. Die Behauptung der Befürworterinnen und Befürworter, dass der Mehraufwand durch die Digitalisierung aufgefangen werden kann, ist eine Farce. Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren kann auch ohne kompletten Systemwechsel beseitigt werden. Das haben unzählige Kantone gezeigt, welche die Heiratsstrafe bereits abgeschafft haben. Es verwundert deshalb nicht, dass auch die Kantone die Individualbesteuerung ablehnen und zum zweiten Mal in der Geschichte des Schweizer Bundesstaates das Kantonsreferendum ergriffen haben. Auch mit der Fairness-Initiative der Mitte, die aktuell im Parlament hängig ist und in den nächsten Monaten zur Abstimmung kommt, wird die Heiratsstrafe abgeschafft. Ganz ohne eine zweite Steuererklärungen pro Ehepaar. Aus all diesen Gründen empfehle ich ein Nein zum Bürokratiemonster Individualbesteuerung.
Florian Thalmann, Escholzmatt, Präsident die Junge Mitte Kanton Luzern
