Zur eidgenössischen Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe am 8. März
in Ehepaar oder eine Konkubinatspartnerschaft bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Interessen der Gemeinschaft gehen den individuellen Interessen vor. Bezüglich Steuern ist das gemeinsame Interesse, so wenig wie möglich zu bezahlen. Das bedeutet bei der Individualbesteuerung, Möglichkeiten zu finden, dass die beiden Partner möglichst gleich hohe Einkommen haben, um der Steuerprogression zu entgehen. Hier gibt es beispielsweise bei der Zuweisung von Wertschriften und Bankvermögen an den weniger verdienenden Partner via Schenkungen Handlungsspielraum. Sind die Differenzen sehr gross, so kann in Betracht gezogen werden, dass der besser verdienende Partner dem andern einen Lohn auszahlt, zum Beispiel für Hausarbeit oder Kindererziehung. Juristen und Treuhänder werden die entsprechenden Abklärungen und Verträge gerne ausarbeiten. Falls von den Einverdiener-Ehepaaren in hohem Masse solche ausgleichende Massnahmen getroffen werden, verschwindet der angebliche Beschäftigungsgewinn und die Steuerausfälle werden höher ausfallen. Wozu also diese irrwitzige Idee der Individualbesteuerung?
Edgar Fehr, Sempach
