Zur nationalen Abstimmung über die Individualbesteuerung am 8. März
Die Abstimmungsvorlage vom 8. März zur Abschaffung der Heiratsstrafe ist einseitig, technokratisch, familienfeindlich aufgestellt und nicht durchdacht. Am meisten profitieren können gut verdienende Doppelverdiener-Ehepaare, die entweder kinderlos sind oder die Kinder schwergewichtig einer externen Betreuung überlassen. Bestraft werden Familien mit teilweise mehreren Kindern, deren Eltern der familieninternen Kinderbetreuung und Erziehung einen höheren Wert zumessen als der externen Beschäftigung beider Elternteile und Überlassung der Kinder einer externen Betreuung. Ich weiss, dass das dem Zeitgeist entspricht, der familieninterne Erziehungsarbeit weniger schätzt als der Einsatz einer Arbeitskraft für die Wirtschaft. Das folgt einer Agenda zur Schwächung von Familienbanden. Dabei ist erwiesen, dass Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr dringend eine Bindung an einen Elternteil benötigen, um später eine bessere Beziehungsfähigkeit und Vertrauen aufzubauen. Kennen sie noch den Ausspruch: «In der Familie muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland»? So gehört die familiäre Erziehungsarbeit zu den wichtigsten Aufgaben für einen langfristig funktionierenden Staat. Mit der vorliegenden Individualbesteuerung zahlen traditionelle Familien künftig mehr Steuern als heute, weil der Familienabzug wegfällt. Die Kinderabzüge werden auf die beiden Elternteile aufgeteilt und fallen so beim nicht erwerbstätigen Elternteil möglicherweise ins Leere. Dem dem alleinverdienenden Elternteil fehlt dann die Hälfte des Abzugs. Zu all dem kommt noch eine faktisch notwendige Gütertrennung innerhalb des gemeinsamen Familienvermögens, was vielen Ehepaaren sehr viel Mühe machen wird (Beispiel: «er versteuert dann das gemeinsame Auto?). Die so formulierte Abschaffung der Heiratsstrafe ist einseitig, aufwendig und straft Familien. Es gibt bessere Modelle mit angepasster Progression oder Splitting. Darum Nein zu dieser Vorlage.
Robert Schmid, Rothenburg
