Das unbestrittene Ziel der Abschaffung der Heiratsstrafe kann einfacher und effizienter gelöst werden als mit der Einführung der Individualbesteuerung. Die meisten Kantone haben das Problem durch Splitting oder spezielle Tarife gelöst; jetzt müsste eigentlich nur noch der Bund nachziehen. Für die meisten Steuerzahler sind die Kantons- und Gemeindesteuern sowieso höher als die direkte Bundessteuer. Die unerwünschten Steuerausfälle können durch Tarifanpassungen vermindert werden.

Die Einführung der Individualbesteuerung, mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen, würde einen massiven zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen. Woher beim aktuellen Fachkräftemangel die mehrere hundert zusätzlichen Steuerkommissäre kommen sollen, ist auch offen. Dass der Zusatzaufwand nur temporär sein soll, wie die Befürworter betonen, ist wohl mehr als zweifelhaft; die öffentliche Verwaltung ist sehr zurückhaltend mit Personalabbau. Auch wäre die Einführung mit massiven IT-Projekten beim Bund und bei allen Kantonen verbunden. Wie die Erfahrung zeigt, führen IT-Projekte bei der öffentlichen Verwaltung häufig zu Problemen und Kostenüberschreitungen. Aktuelle Beispiele gibt es zur Genüge: «Job-Rooms» für Arbeitslosengelder, «Insieme» bei der eidgenössischen Steuerverwaltung, «Citysoftnet» für die Fallführung im Sozialwesen, diverse EMD-Projekte etc.

Diesen Zusatzaufwand können wir uns ersparen, indem wir am 8. März Nein stimmen. Das Ziel der Abschaffung der Heiratsstrafe kann viel einfacher erreicht werden. Ich stimme Nein, obwohl die Einführung der Individualbesteuerung für unseren Berufsstand (Treuhand) zusätzliches Geschäft bedeuten würde.

Emil Schweizer, Kantonsrat SVP Neuheim