Aus meiner Sicht ist die Einführung der Individualbesteuerung klar abzulehnen. Der Kanton Zug hat die Heiratsstrafe schon länger abgeschafft und wendet einen fairen Verheiratetentarif (nahe dem Vollsplitting) an. Die Annahme der Initiative würde bedeuten: 1,7 Millionen zusätzliche Steuerveranlagungen durch zusätzliche 500 Steuerfachpersonen in den Kantonen; 80’000 zusätzliche Steuerrechnungen im Kanton Zug durch 14 aufzustockende Personaleinheiten, was einen Personalmehraufwand von 2 bis 2,5 Millionen Franken bedingen würde. 21 Kantone sind gegen diesen Eingriff in den Föderalismus, und die Konferenz der Kantonsregierungen lehnt die Vorlage ebenfalls ab. Alle Kantone müssten wegen der Bundessteuer die Individualbesteuerung einführen. Bisher gemeinsam veranlagte Paare müssten bei Annahme der Initiative eine genaue Vermögensaufteilung vornehmen und zwei Steuererklärungen ausfüllen, was einen grossen Aufwand bedingt und unter Umständen erhebliches Konfliktpotenzial birgt. Die Individualbesteuerung führt nicht zu mehr Steuergerechtigkeit. Aus den oben aufgeführten Gründen bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen.

Vreni Wicky, alt Kantonsratspräsidentin Mitte, Zug