Heiraten wie zu Gotthelfs Zeiten?

Kein klassisches Familienbild wie zu Gotthelfs Zeiten, sondern moderne Modelle wolle die Bevölkerung, argumentierte letzte Woche in dieser Kolumne GLP Kantonsrätin Tabea Estermann für die Individualbesteuerung. Damit trifft sie jedoch präzise den fundamentalen Fehler dieser Abstimmungsvorlage. Mit der Individualbesteuerung wird ein Missstand – die Heiratsstrafe – durch einen neuen Missstand ersetzt. Gewisse Kreise sind der Meinung, der Staat müsse vorgeben, welche Familien- und Lebensformen modern und wünschenswert seien, und welche bestenfalls noch zu Gotthelfs Zeiten opportun waren.

Vielleicht täte etwas Gotthelf-Geist auch 2026 gut. Gotthelf beschrieb in seinen Texten keine steueroptimierten Idealtypen, sondern Lebensgemeinschaften, die Verantwortung füreinander übernahmen und sich an den Umständen orientierten. Genau diese Vielfalt prägt auch die heutigen Ehen: Phasen mit zwei Einkommen, Phasen mit einem Einkommen, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Krankheit oder fehlende Arbeitsmöglichkeiten. Das ist nicht «gestern», das ist gelebte Gegenwart. Genau diese Realität blendet die Individualbesteuerung aus.

Das Bundesgerichtsurteil von 1984 wird von den Befürworterinnen viel zitiert. Dieses hält neben der Heiratsstrafe auch fest, dass die Steuerbelastung von Ehepaaren nicht davon abhängen darf, ob ein oder zwei Partner Einkommen erzielen und wie dieses verteilt ist. Dieser Grundsatz wird nicht nur heute durch die Heiratsstrafe, sondern aufs Neue genauso auch durch die Individualbesteuerung verletzt. 

Berechnungen der Zuger Regierung zeigen: Eine vierköpfige Familie mit 150’000 Franken Einkommen und einer Einkommensaufteilung von 80 zu 20 Prozent würde mit der Individualbesteuerung neu 10 Mal mehr Bundessteuern bezahlen als die Familie, welche das Familieneinkommen je hälftig generieren kann. Bei einer vergleichbaren Familie, bei der nur ein Partner das Erwerbseinkommen erwirtschaftet, wären es gar 20 Mal mehr. Diese Wirkung von unterschiedlich hohen Einkommen ist bei der Individualbesteuerung systembedingt und kann auch mit der Tarifgestaltung nicht behoben werden. Besonders störend ist die Vorgabe, dass die Kinderabzüge in jedem Fall hälftig aufgeteilt werden müssen. Das hat zur Folge, dass bei einem ungleichen elterlichen Einkommen, diese zur Hälfte ins Leere gehen würden. Selbst Befürworter aus der FDP bezeichneten dies als «ungerecht».

Die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer gehört abgeschafft. In den Kantonen – auch im Kanton Zug – ist dies seit Jahrzehnten ohne neue Ungleichbehandlungen erfolgreich geschehen. Deshalb wehren sich die Kantonsregierungen auch mit Vehemenz gegen die Individualbesteuerung. Für die Abschaffung der Heiratsstrafe braucht es keinen Systemwechsel, keinen föderalen Kahlschlag und schon gar nicht neue Ungerechtigkeiten. Deshalb hat die Mitte die Initiative für faire Steuern eingereicht, über welche die Stimmbevölkerung schon im Herbst befinden kann. Sie würde die Heiratsstrafe im Rahmen des bestehenden Steuersystems abschaffen und den Kantonen nicht ein bürokratisches Steuersystem aufzwingen.

Die Ehe ist keine nostalgische Idee «wie zu Gotthelfs Zeiten», sondern eine frei gewählte Gemeinschaft gleichberechtigter Partner. Ein modernes Steuersystem respektiert diese Freiheit – statt sie mit dem Steuerformular zu lenken oder zu bestrafen. Darum ist die Individualbesteuerung der falsche Weg.

Von Anna Bieri, Kantonsrätin Die Mitte, Hünenberg