Es braucht die Individualbesteuerung nicht
Mit der Individualbesteuerung soll bei der direkten Bundessteuer die
steuerliche Heiratsstrafe behoben werden. Die meisten Leute bezahlen mehr
Kantons- und Gemeindesteuern als Bundessteuern. Im Kanton Zug und in
19 anderen Kantone wurde die steuerliche Heiratsstrafe im System der
Ehegattenbesteuerung mit einfachen Anpassungen des Steuertarifes
behoben. So besteht im Kanton Zug bei den Kantons- und Gemeindesteuern
schon seit Jahrzehnten keine Heiratsstrafe mehr. So einfach könnte das
Problem auch bei der direkten Bundessteuer gelöst werden, ohne dass
Ehepaare pro Jahr künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen und
ohne, dass die kantonalen Steuerbehörden 1.7 Mio. zusätzliche
Steuerdeklarationen ausfüllen müssen. Warum kompliziert, wenn’s einfach
geht! Ich empfehle am 8. März 2026 ein klares NEIN einzuwerfen!

Andreas Risi, Baar