Märchenstunde – Individualbesteuerung
Wenn Tabea Estermann in den Zuger Ansichten vom 24. Januar 2026 Gotthelfs-Zeiten
bemüht, lohnt es sich genau hinzuschauen. Jeremias Gotthelf war ein bedeutender
Schweizer Schriftsteller – er verfasste zahlreiche Romane und Erzählungen, mit frei
erfundenen Handlungen und Charakteren. Genau so wie Tabea Zimmermann’s Märchen in
ihren Ausführungen zur Individualbesteuerung. Sie sei fair, logisch und zeitgemäss! Die
genannten Zahlen wonach 50 Prozent der Bevölkerung weniger, 36 Prozent gleich viel und
lediglich 14 Prozent moderat stärker belastet würden, beziehen sich nur auf Zahlen der
Bundessteuer. Die Bundessteuer ist aber bei den meisten Steuerzahlenden der viel kleinere
Teil der Steuerbelastung. Was die Kantone aus der Individualbesteuerung machen würden –
steht in den Sternen und hat viel grössere Auswirkungen auf die künftigen Steuern!
Einerseits schreibt Kantonsrätin Estermann von der Abschaffung der Heiratstrafe, die es
übrigens bei den Zuger Steuern heute nicht gibt und andererseits dann wieder vom einem
heute bestehenden Heiratsbonus. Das soll verstanden werden? Und was wäre denn so
schlecht an einem Heiratsbonus? Tabea Zimmermann negiert auch die von der Zuger
Regierung festgehaltenen Grundlagen der Zuger Regierung, wonach mit einer
Individualbesteuerung bei der Zuger Steuerverwaltung mindestens 14 zusätzliche
Fachpersonen eingestellt werden müssten. Zusätzliche 30’000 (+ 38 %) Steuerdossiers nur
schon im Kanton Zug mit allem Drum und Dran seien kein Mehraufwand! Zudem bestätigt
sie das Ammenmärchen es könnten laut Studien 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen durch
Inländer besetzt werden. Fakt ist, junge Leute wollen unabhängig der Steuern lieber weniger
als mehr arbeiten – daran ändert die Individualbesteuerung wohl nichts. Zudem hängt der

Entscheid der Erwerbstätigkeit vor allem von Teilzeitmöglichkeiten, Kinderbetreuungskosten
und anderen Faktoren ab. Sicher nicht nur von den Steuern. Verdient ein Ehepaar
unterschiedlich viel, werden sie mit der Individualbesteuerung bestraft – das kann bei einer
Familie mit einem Gesamteinkommen von Fr. 150’000 im Verhältnis 80% zu 20 % nur schon
bei der Bundessteuer, eine 10fach höhere Steuerbelastung auslösen – als wenn das gleiche
Familieneinkommen im Verhältnis von 50% zu 50 % erzielt wird. Moderate Mehrbelastung
schreibt Tabea Zimmermann dazu! Also würde die Individualbesteuerung nebst allem
anderen, eine «Heiratsstrafe» (bei der Bundessteuer) mit einer «Unterschiedlich-
Vielverdienenden-Strafe» ersetzt! Ist das fair, logisch und zeitgemäss? Warum wohl sind die
meisten Steuerfachleute gegen die Individualbesteuerung – vielleicht weil sie die
Steuersystematik verstehen und frei von Idealismus sind! Übrigens, Gotthelfs Geschichten
waren erfunden!

Adrian Risi, SVP Kantonsrat Zug, Präsident Komitee gegen den Steuerschwindel